Die Bundesregierung hat mit 25. Jänner 2021 den bestehenden Lockdown verlängert und verschärft. Die Situation in Österreich ist ernst und erfordert verantwortungsvolles Handeln.
Januar 2021
Daher sollten Sammelzentren, gerade jetzt, von der Bevölkerung nur für absolut dringende, unaufschiebbare Entsorgungsgänge genutzt werden. Um den Sammelzentren-Betrieb weiterhin aufrecht zu halten und die neuen Maßnahmen umzusetzen, gelten an den Sammelzentren in NÖ besondere Hygiene- und Sicherheitsbedingungen. Eine FFP2- Maske muss für betriebsfremde Personen (z.B. Anlieferer, Bürger*innen) getragen werden.
Ziel aller Maßnahmen ist die Einhaltung von COVID-19-bedingten, laufend aktualisierten bundes- und landesweiten Vorschriften. Diesen Vorgaben entsprechend wurden gesonderte Maßnahmen für die Zeit ab 25. Jänner 2021 bis auf Weiteres erstellt.
Die einfachen vier Grundregeln für den Corona-Lockdown-Betrieb der NÖ Umweltverbände:
Nutzung von ASZ/WSZ ausschließlich für unaufschiebbare Entsorgungsgänge
Öffnungszeiten im Zeitfenster von 06.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Einhaltung des 2 Meter Abstandes
FFP2-Maskenpflicht in den Sammelzentren
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Verband über zusätzliche Maßnahmen.
Bleiben Sie gesund und helfen wir gemeinsam die Pandemie einzudämmen!