Die Bundesregierung in Abstimmung mit der Landeshauptfrau von Niederösterreich hat covid-bedingte Einschränkungen des öffentlichen Lebens in NÖ verlautbart.
März 2021
Um den NÖ Altstoffsammelzentren/Wertstoffzentren (ASZ/WSZ) -Betrieb weiterhin aufrecht zu halten und die Schutzmaßnahmen umzusetzen, gelten an den Sammelzentren in NÖ auch weiterhin äußerst umsichtige und besondere Hygiene- und Sicherheitsbedingungen.
Ziel ist die Einhaltung von COVID-19-bedingten, laufend aktualisierten bundes- und landesweiten Vorschriften.
Die einfachen drei Grundregeln für den Corona-Betrieb der NÖ Umweltverbände:
a. Nutzung von ASZ/WSZ nur für absolut und unbedingt notwendige Entsorgungsgänge
b. 2 Meter Mindestabstand, zu anderen Personen ist jedenfalls einzuhalten
c. FFP2-Maskenpflicht in den Sammelzentren
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem
Verband über zusätzliche Maßnahmen.
Bleiben Sie gesund und helfen wir gemeinsam die Pandemie einzudämmen!