Aktuelles

Entsorgung von Abfällen aus "Corona-Quarantäne-Haushalten"


Bildmotiv mit Mülltonne und Covid-kontaminiertem Müll

Stand 04/11/2020

Zentrale Aussage
Die Entsorgung von in Haushalten anfallenden Abfällen, die eventuell mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) kontaminiert sind, kann bei Beachtung bestimmter Vorsichtsmaß­nahmen gemeinsam mit dem Restmüll erfolgen. Solche Abfälle dürfen allerdings nicht den Sammelsystemen für die getrennte Erfassung von Wertstoffen (z. B. Papiertonne, Bio­tonne, gelber Sack) zugeführt werden.

März 2020


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Entsorgung haushaltsüblicher Mengen
Die Sammlung der Abfälle in einer Restmülltonne und die anschließende thermische Behandlung des Restmülls in den beiden niederösterreichischen Müllverbrennungsanlagen gewährleisten eine sichere Zerstörung bei sehr hohen Temperaturen bis zu 1.000 °C.

Um sowohl bei den Erzeugern der Abfälle, weiteren Nutzern der gleichen Restmülltonne aber auch bei Dritten wie Müllwerkern eine Gefährdung sicher auszuschließen, dürfen die Abfälle nicht lose in die Restmülltonne gegeben werden. Stattdessen sind diese zuvor in stabile Müllsäcke zu verpacken, die z. B. durch Verknoten sicher verschlossen werden.

Weitere Informationen zu Hygienemaßnahmen sowie zur Reinigung und Desinfektion finden Sie auf den Internetseiten des Robert Koch Instituts (RKI) unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/ambulant.html

Grundsätzlich gilt bei Abfällen, die für die Abholung durch die kommunale Restmüll­abfuhr bereitgestellt werden, dass

  • spitze und scharfe Gegenstände in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen verpackt sind,
  • keine (oder nur untergeordnet) Abfälle mit geringen Mengen Flüssigkeit neben saugfähigen Abfällen enthalten sind,
  • keine Säcke frei zugänglich neben Abfalltonnen oder Container gestellt werden, um Gefahren für Dritte auszuschließen.
Diese Ausführungen gelten nur unter der Voraussetzung, dass die Restabfälle
einer thermischen Behandlung zugeführt werden.

Für Rückfragen zur Entsorgung im Einzelfall sollten Sie sich an Ihren Gemeindeverband / Abfallverband Ihrer entsorgungspflichtigen Körperschaft wenden.


Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt


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